Realität gegen Fiktion: Weissenstein Symposium 2026 bringt Expertinnen und Experten zusammen

Am 9. Januar 2026 fand im Kultur- und Kongresshaus Aarau das dritte von der Coop Rechtsschutz AG organisierte Weissenstein Symposium statt. Anwesend waren über 130 Fachleute aus den Bereichen der Versicherungsmedizin, Advokatur, Interessenverbände, Wissenschaft, Gerichte, Verwaltung, Versicherungen und Case Management, um das hochaktuelle Thema «Die Crux mit der Abklärung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit» vertieft zu behandeln.
09. Januar 2026

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Wenn es darum geht, zu beurteilen, ob und wieviel eine Person mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung arbeiten kann oder nicht, wird es knifflig: Die Beurteilung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit bewegt sich in einem Spannungsfeld von Abklärung und Fiktion. Bei ersten und zweiten Weissenstein Symposium wurde anhand von wissenschaftlichen Gutachten aufgezeigt, dass in den letzten Jahren bei der Abklärung zunehmend auf fiktionale Abklärungselemente abgestellt wurde. Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden beispielsweise auf einen Arbeitsmarkt verwiesen, der in der Realität nicht existiert. Die medizinischen Einschätzungen ihrer Arbeitsfähigkeit haben sehr oft keinen Bezug zu den realen Arbeitsanforderungen. Den vielen Akteuren fehlt es an Standardisierung, Koordination und Kooperation, was oft zu nicht nachvollziehbaren Resultaten der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit führt. Die Folge für die Betroffenen? Unzumutbar lange Wartezeiten, verpasste berufliche Eingliederungen und zermürbende Rechtsstreitigkeiten. Da es für einen Teil der Betroffenen auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeitsangebote gibt, erhalten sie auch keine Invalidenrente, was nicht selten zu einer Abschiebung in die Sozialhilfe führt.

Die Coop Rechtsschutz AG befasst sich seit Jahren mit dieser Thematik. Am 9. Januar 2026 fand in Aarau das dritte Weissenstein Symposium statt. Die Tagung stand mit Keynotes, Impulsvorträgen, Diskussionen sowie interaktiven Workshops ganz im Zeichen des interdisziplinären Austauschs. Prof. Dr. iur. Thomas Gächter und Dr. iur. Michael Meier präsentierten ihren Expertenbericht zur gesetzlichen Umsetzung der parlamentarischen Initiative Kamerzin, in welcher die Abkehr von der Bezugnahme auf einen fiktiven Arbeitsmarkt hin zur Bezugnahme auf den realen Arbeitsmarkt gefordert wird.

Dr. Urban Schwegler präsentierte die praktischen Anwendungsmöglichkeiten des von der Schweizer Paraplegiker-Forschung entwickelten Job-Matching-Tools mit welchem der reale Arbeitsmarkt operationalisiert werden kann. Er zeigte auf, dass mit diesem mit Lohndaten und Arbeitstätigkeiten verknüpften Instrument abgeklärt werden kann, welche realen Tätigkeiten eine Person mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung noch ausführen kann und wieviel sie in einer solchen Tätigkeit verdienen könnte.

Der Impulsvortrag von lic. iur. Yvonne Bollag und PD Dr. med. MSc Andreas Klipstein «Beitrag der Versicherungsmedizin für eine realitätsbezogenere Abklärung der Arbeitsfähigkeit» verdeutlichte die grosse Herausforderung von Ärztinnen und Ärzten, die Arbeitsfähigkeit von Betroffenen realitätsbezogener abzuklären und nachvollziehbarer festzulegen. Die Ausführungen lieferten wichtige Impulse für die anschliessenden Gespräche und Diskussionen parallel stattfindenden World-Café-Workshops. Im Schlussreferat plädierte lic. iur. Erich Züblin als Geschädigtervertreter gut begründet für die Abkehr von Fiktionen hin zum Abstützen auf wissenschaftliche Erkenntnisse bei der Beurteilung und Festlegung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit.

Der Projektleiter des Symposiums, Guido Bürle Andreoli, zog eine positive Bilanz: «Das Bedürfnis und der Wille nach Optimierung der Verfahren und Vorgehensweisen bei der Abklärung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit war bei allen Beteiligten spürbar. Das stimmt sehr zuversichtlich, auch wenn in Bezug auf die konkrete Umsetzung noch viele Fragezeichen bestehen.» Die Gespräche machten klar:  Nachhaltige und praxistaugliche Lösungen sind nur durch interdisziplinäre und strukturierte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren erreichbar. Das Weissenstein Symposium leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Es besteht Zuversicht, dass die vorliegenden Lösungsansätze weiterentwickelt und in die Praxis implementiert werden können.

Denn es ist jetzt an der Zeit, bei der Crux der Abklärung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit zugunsten der betroffenen Personen wirksame Fortschritte zu erzielen – ein erster entscheidender Schritt dazu ist die gesetzliche Verankerung des realen Arbeitsmarkts.

 

Kontaktpersonen

Guido Bürle Andreoli, Projektleiter WESYM und Leiter Case Management, T. +41 62 836 00 48 | guido.buerle@cooprecht.ch
Petra Huser, Leiterin Kommunikation, T. +41 62 836 00 40 | petra.huser@cooprecht.ch

 

Über die Coop Rechtsschutz AG / Weissenstein Symposium 

Die Coop Rechtsschutz AG setzt sich für faire und zeitgemässe rechtliche Rahmenbedingungen ein und bringt unbefriedigende rechtliche Zustände in den fachlichen Diskurs. Zu diesem Zweck hat sie das Weissenstein Symposium lanciert. Darin vernetzt sie Themenführer/innen und ausgewiesene Fachpersonen aus unterschiedlichen Disziplinen. Auf der Grundlage wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse und im konstruktiven Austausch werden realisierbare Lösungsansätze erarbeitet und diskutiert. Ziel ist es, Veränderungen anzustossen, die nicht nur einzelnen Kundinnen und Kunden, sondern der Gesellschaft als Ganzes zugutekommen.

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